Guter Start ins Leben – Sie sind schwanger oder haben gerade Ihr Kind geboren?

Guter Start ins Leben – Sie sind schwanger oder haben gerade Ihr Kind geboren?

Die Geburt eines Kindes ist ein sehr emotionales und freudiges Ereignis. Zugleich gehen mit einer Schwangerschaft und Geburt oft ganz neue Herausforderungen und Fragen einher. Hierfür können Sie sich jederzeit Rat und Unterstützung durch eine Hebamme holen.

Betreuung in der Schwangerschaft

Hebammen unterstützen und beraten werdende Mütter und Väter bereits zu Beginn der Schwangerschaft. Sie stehen bei allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft/Geburt zur Verfügung und unterstützen außerdem bei der Entscheidung, wo und wie das Kind zur Welt kommen soll. Darüber hinaus führen Hebammen Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen durch und helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen. Neben diesen Tätigkeiten bieten Hebammen zudem verschiedene geburtsvorbereitende Kurse an.

Begleitung während der Geburt

Während der Geburt unterstützt die Hebamme als Fachkraft für die Geburt die werdende Mutter. Bei einem normalen Geburtsverlauf kann eine Hebamme eigenverantwortlich die Geburt leiten. Dabei überwacht sie stets den Zustand des Kindes und unterstützt die Mutter dabei, die Geburtswehen zu verarbeiten. Falls zusätzliche medizinische Hilfe notwendig ist, zieht die Hebamme einen Arzt oder eine Ärztin hinzu.

Nach der Geburt: Wochenbett

Auch nach der Geburt bleibt die Hebamme Ansprechpartnerin für Fragen. Während des Wochenbetts fördert sie insbesondere die Bindung zwischen Mutter und Kind und hilft den Eltern, sicher mit dem Neugeborenen umzugehen.

So finden Sie eine Hebamme im Landkreis Donau-Ries

Wenn Sie sich für eine Hebammenhilfe interessieren, sollten Sie bereits in der Schwangerschaft frühzeitig Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen. Für den Landkreis Donau-Ries gibt es eine „Hebammenliste“, in welcher die Adressen und Leistungsangebote von freiberuflichen Hebammen im Landkreis zusammengefasst sind. Sie finden diese Liste hier.

Die Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Sie wird von den Krankenkassen vollständig übernommen.