Was ist die Landarztquote?
Seit dem Wintersemester 2020/21 werden bis zu 5,8 Prozent der bayerischen Medizinstudienplätze für Studierende reserviert, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden. Der sonst vorgeschriebene Notendurchschnitt muss nicht nachgewiesen werden. Dafür verpflichten sich die Studierenden, mindestens zehn Jahre lang als Hausarzt/-ärztin in einer Region zu arbeiten, die medizinisch unterversorgt oder davon bedroht ist.
Warum gibt es die Landarztquote?
Die Landarztquote dient dazu, die ärztliche Versorgung in Bayern in den Regionen zu sichern, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind.
Was ist die ÖGD-Quote?
Neben der Landarztquote ist seit dem 01. Januar 2021 auch die „1-Prozent-ÖGD-Quote“ in Bayern in Kraft getreten. Ein Prozent aller Medizinstudienplätze werden für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen und sich verpflichten, nach Abschluss der Weiterbildung für eine Dauer von zehn Jahren ausschließlich im ÖGD tätig zu sein.
Warum gibt es die ÖGD-Quote?
Die Gesamtzahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitsämtern ist in den letzten 18 Jahren um ein Drittel zurückgegangen. Es besteht daher ein Bedarf an Ärztinnen und Ärzten im ÖGD, der sich durch Renten- und Ruhestandseintritte noch verschärfen wird, da über die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD älter als 50 Jahre sind. Die Bayerische Staatsregierung hat sich daher das Ziel gesetzt, den ÖGD nachhaltig zu stärken. Die ÖGD-Quote ist hierbei ein wichtiger Ansatzpunkt.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsportal ist von 01.02.2021 – 28.02.2021 für Bewerbungen zum Wintersemester 2021/22 geöffnet. Mehr Informationen zu den beiden Programmen sowie zum Bewerbungsverfahren gibt es unter www.landarztquote.bayern.de.
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