Häufige Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung im Landkreis Donau-Ries
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Die Informationen und Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengefasst. Wir sind bemüht, diese Informationen aktuell, inhaltlich korrekt und vollständig darzustellen. Eine Gewähr und Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden.
Informationen zur Corona-Impfempfehlung:
Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jeder, der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freunde und die Gemeinschaft.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Corona-Schutzimpfung für Schwangere und Stillende. Zudem empfiehlt die STIKO allen im gebärfähigen Alter eine Impfung, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor Covid-19 besteht. Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und Stillende können mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs wie Biontech oder Moderna geimpft werden. Die Empfehlung der STIKO basiert auf Daten zum Risiko von schweren Covid-19 Verläufen in der Schwangerschaft sowie zur Effektivität und Sicherheit einer Impfung bei Schwangeren und Stillenden.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Wer mit SARS-CoV-2 infiziert war, entwickelt in der Regel einen gewissen Schutz vor einer erneuten Infektion. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einer Impfstoffdosis in der Regel sechs Monate nach der Infektion. Eine Impfung ist jedoch bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel aggressive Virusvarianten auftreten, gegen die eine frühere SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr bietet. Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen Covid-19-Impfstoffe entsprechend den Empfehlungen der STIKO verwendet werden. Ein Nachweis darüber, dass Sie dann vollständig geimpft sind, stellen die jeweiligen Impfärztinnen und -ärzte aus.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Abrufdatum: 16.02.2021)
Informationen zur Impfreihenfolge:
In den ersten Monaten der Impfkampagne wurde nach Priorisierungsgruppen geimpft, um so Menschen, die ein besonders hohes Risiko einer schweren, möglicherweise tödlichen COVID-19-Erkrankung hatten, zuerst zu schützen. Bereits deutlich mehr als 45 Prozent der Menschen in Deutschland haben eine Erstimpfung und mehr als 20 Prozent der Personen sogar schon die Zweitimpfung bzw. den vollen Impfschutz erhalten. Um das Voranschreiten der Nationalen Impfkampagne weiter zu unterstützen, wurde am 7. Juni 2021 die ursprünglich festgelegte Impfreihenfolge aufgehoben. Das heißt, jeder kann - ungeachtet des Alters, des Gesundheitszustands oder des Berufs – einen Impftermin vereinbaren.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (Abrufdatum: 05.07.2021)
Informationen zum Zugang der Impfung:
Die Impfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Abrufdatum: 17.02.2021)
Wenn Sie sich impfen lassen möchten, können Sie sich an Ihre Arztpraxis wenden oder sich für eine Impfung bei einem der Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen registrieren.
Quelle: Landratsamt Donau-Ries (Abrufdatum: 24.11.2021)
Ja, beide Impfzentren sind barrierefrei erreichbar.
Wenn Sie sich impfen lassen möchten, können Sie sich an Ihre Arztpraxis wenden oder sich für eine Impfung bei einem der Impfzentren in Donauwörth und Nördlingen registrieren. Zur Registrierung gelangen Sie unter www.impfzentren.bayern/citizen oder - falls Sie keinen Internetzugang besitzen - telefonisch unter 0906 74 6680. Anschließend erhalten Sie eine Benachrichtigung und können einen Termin auswählen. Eine telefonische Registrierung bietet keine zeitlichen oder anderen Vorteile gegenüber einer Online-Registrierung.
Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Impfung ohne vorherige Registrierung an den Impfzentren nicht mehr möglich.
Quelle: Landratsamt Donau-Ries (Abrufdatum: 24.11.2021)
Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine unbemerkte Coronavirus-Infektion zu der Zeit der Impfung nicht negativ beeinflusst.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Abrufdatum: 19.02.2021)
Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. Aufgrund dieser anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollten ehemals an COVID-19 erkrankte Personen nach Ansicht der STIKO unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Abrufdatum: 19.02.2021)
Informationen zur Durchführung der Impfung:
Für eine vollständige Immunisierung sind mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech und Moderna und dem Vektor-basierten Impfstoff von AstraZeneca zwei Impfstoffdosen notwendig. Eine zweite Impfstoffdosis muss - je nach Hersteller - in einem bestimmten Abstand zur Vervollständigung der Impfserie verabreicht werden.
Die STIKO empfiehlt einen Impfabstand von:
- 6 Wochen für mRNA-Impfstoffe (BioNTech, Moderna)
- 12 Wochen für den Vektor-basierten Impfstoff (AstraZeneca)
Sollte der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden. Eine begonnene Impfserie wird in der Regel mit dem gleichen Produkt abgeschlossen. Eine Ausnahme bildet die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca bei Personen <60 Jahre.
Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International ist bisher nur eine Dosis zur vollständigen Immunisierung erforderlich.
Quelle: Robert Koch Institut (Abrufdatum: 05.07.2021)
Diese 5 Schritte durchlaufen Sie im Impfzentrum:
- Registrierung:
Hier wird Ihre Impfberechtigung anhand des Personalausweises und/oder der Arbeitgeber-bescheinigung und/oder eines ärztlichen Zeugnisses geprüft.
- Warten:
Nach der Registrierung kommen Sie für kurze Zeit in einen separaten Wartebereich. Hier haben Sie die Möglichkeiten sich über die bevorstehende Impfung zu informieren.
- Aufklärungsgespräch:
Es folgt nun ein ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen. Hier können Sie persönliche Fragen zur Impfung stellen. Im Anschluss an das Gespräch sind je ein Aufklärungsmerkblatt und ein Einwilligungsbogen zu unterschreiben.
- Impfung:
Ärmel hoch, es ist so weit: Sie werden geimpft. Geschultes Fachpersonal führt die Corona-Schutzimpfung durch. Zur Dokumentation der Impfung wird der Impfstoff mit Chargennummer in Ihren Impfpass eingetragen. Sollten Sie keinen Impfpass haben, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung.
- Nachbeobachtung:
Nach der Impfung bleiben Sie zur Sicherheit noch in einem separaten Wartebereich und werden medizinisch beobachtet.
- Check-out und Termin für die zweite Impfung
Bitte beachten Sie, dass Sie eine zweite Impfung benötigen und den vollen Impfschutz erst zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung erreichen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin in jedem Fall Ihren Impfausweis oder die Ersatzbestätigung wieder mit.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Abrufdatum: 17.02.2021)
In der EU sind derzeit vier Impfstoffe zugelassen, die alle auch in Deutschland zum Einsatz kommen: die mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und Spikevax® von Moderna und die beiden Vektorimpfstoffe Vaxzevria® von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson&Johnson. Die Mengen, die Deutschland sich von diesen Impfstoffherstellern gesichert hat, genügen, um allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot zu machen und Auffrischimpfungen anzubieten.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Abrufdatum: 24.11.2021)
Bitte halten Sie zur Überprüfung Ihrer Impfberechtigung folgende Dokumente bereit:
- Personalausweis
-
Da die Schutzimpfung im Impfausweis dokumentiert wird, sollten Sie Ihren Impfausweis/Impfpass zur Impfung mitbringen. Falls Sie keinen Impfpass haben, wird die Schutzimpfung in einer Impfbescheinigung dokumentiert.
Vor der Impfung erfolgt ein ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen. Im Anschluss an das Gespräch sind je ein Aufklärungsmerkblatt und ein Einwilligungsbogen zu unterschreiben. Beide Dokumente können Sie bereits vorab ausdrucken und ausfüllen:
Bitte tragen Sie bei Betreten des Impfzentrums eine FFP2-Maske.
Denken Sie bitte außerdem, falls notwendig, an Ihre Lesebrille und Ihr Hörgerät.
Planen Sie für die verschiedenen Schritte (Information, Aufklärung, Impfung, Nachbeobachtung) ca. eine Stunde ein.
Sollten Sie vor Ort Unterstützung benötigen, können Sie mit einer Begleitperson zum Impfzentrum kommen.
Nein, es besteht keine freie Wahl.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Abrufdatum: 17.02.2021)
Die Schutzimpfung wird im Impfausweis oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, in einer Impfbescheinigung dokumentiert. Zusätzlich gibt es in der Corona-Warn-App und der CovPass-App des Robert Koch-Instituts auch die Möglichkeit, Impfungen mit dem digitalen Impfpass zu dokumentieren. Geimpfte können Informationen zur erfolgten Corona-Schutzimpfung bequem und digital auf ihrem Smartphone speichern.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Abrufdatum: 17.02.2021)
Datenschutz und Datensicherheit sind bei einer Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten von großer Bedeutung. Personenbezogene Daten werden daher nur im notwendigen Umfang verarbeitet. Zudem werden umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um jederzeit sicherzustellen, dass die europäischen und nationalen Vorschriften über den Datenschutz auch von etwaigen externen Dienstleistern beachtet werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Abrufdatum: 18.02.2021)
Informationen zur Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung):
Zunächst einmal: Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Die in Deutschland verwendeten Impfstoffe verhindern Corona-Infektionen in erheblichem Maße und reduzieren die Ansteckungsgefahr für andere. Studien belegen, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlassen kann, insbesondere bei Hochbetagten oder bei Menschen, die ein geschwächtes Immunsystem haben. Bei älteren Menschen ist es zudem so, dass die Immunantwort nach einer Impfung insgesamt geringer ausfällt. Hier kann eine Auffrischungsimpfung den Impfschutz wieder deutlich erhöhen. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Grundsätzlich gilt: Die Auffrischimpfungen soll in der Regel im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall erwogen werden.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (in der Regel im Abstand von sechs Monaten nach der zweiten Impfung) für alle Personen ab 18 Jahren. Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung, folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch Menschen, die bisher keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, sollen vordringlich geimpft werden.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Auffrischungsimpfungen erfolgen unter anderem durch mobile Impfteams, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte oder in Impfzentren.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung:
Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) eine Wirksamkeit von etwa 95 Prozent. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken, ist bei den vollständig geimpften Personen um etwa 95 Prozent geringer als bei den nicht geimpften Personen. Der Vektor-basierte Impfstoff Vaxzervia von AstraZeneca bietet nach aktuellen Erkenntnissen unter Einhaltung des empfohlenen Abstands von 12 Wochen zwischen beiden Impfungen eine Wirksamkeit von bis zu 80 Prozent, der ebenfalls Vektor-basierte Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International (Johnson & Johnson) erreicht nach der empfohlenen einmaligen Impfdosis eine Wirksamkeit von etwa 65 Prozent in allen Altersgruppen. Auch wenn die Impfstoffe also nach derzeitigem Kenntnisstand eine gute Wirksamkeit bieten, kann es trotz einer Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen hundertprozentigen Schutz bietet. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass geimpfte Personen im Falle einer Erkrankung in der Regel nur leichte Symptome aufwiesen oder häufig gänzlich symptomlos blieben.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Aktuell ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen eine Infektion mit den bekannten Virusvarianten wirksam sind, insbesondere gegen die derzeit in Deutschland verbreitete sogenannte Delta-Variante. Daher gilt grundsätzlich: Menschen, die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten, sollten vollständig geimpft werden, also zwei Impfstoffdosen im empfohlenen Abstand erhalten (3-6 Wochen Comirnaty von Biontech/Pfizer, 4-6 Wochen Covid-19 Vaccine Moderna, 9-12 Wochen Covid-19 Vaccine AstraZeneca, ab 4 Wochen bei der empfohlenen Kreuzimpfung AstraZeneca/mRNA-Impfstoff), damit eine starke Immunantwort hevorgerufen werden kann.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
In Deutschland sind vier Impfstoffe zugelassen: die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sowie die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, unter 30-Jährige ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech zu impfen. Diese Empfehlung gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für mögliche Auffrischimpfungen. Auch wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde, sollen weitere Impfungen mit Biontech erfolgen. Seit Einführung der Impfung mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna ist bekannt, dass nach Verabreichung dieser Impfstoffe in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen bei jüngeren Personen auftreten. Aktuelle Meldeanalysen zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Moderna häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Biontech. Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Moderna kein erhöhtes Risiko für eine Herzmuskelentzündung und Herzbeutelentzündung. Nach den bisher vorliegenden Sicherheitsberichten ist der akute Verlauf von impfstoffbedingten Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen überwiegend mild. Die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson sollen laut Empfehlung der STIKO vor allem bei Menschen über 60 Jahre eingesetzt werden. Hintergrund sind sehr selten auftretende schwerwiegende Nebenwirkungen (Hirnvenenthrombosen). Mit beiden Impfstoffen können sich laut STIKO aber auch jüngere Menschen impfen lassen, wenn sie das möchten und von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin umfassend aufgeklärt wurden. Die STIKO empfiehlt außerdem bei Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff haben, die Zweitimpfung generell mit einem mRNA-Impfstoff vorzunehmen (Kreuzimpfung oder heterologes Impfschema). Eine Kreuzimpfung wird auch Menschen empfohlen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden. Vier Wochen nach erhaltener Impfung empfiehlt die STIKO eine ergänzende Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, um den Schutz gegen Covid-19 deutlich zu erhöhen. Hintergrund ist, dass bei Geimpften mit Johnson&Johnson häufiger Impfdurchbrüche beobachtet wurden.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Ausgeschlossen werden können Nebenwirkungen nie. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar beschreiben zu können. Dazu gehört auch, benennen zu können, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können. Aber auch nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Manchmal lassen sich sehr seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung erfassen. Sehr selten heißt zum Beispiel ein Fall auf mehr als 10.000 Geimpfte. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsberichte über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 im jeweiligen Zeitraum.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Reaktionen nach einer Impfung zeigen, dass das Immunsystem arbeitet, erklärt Virologe Hartmut Hengel, Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Impfreaktionen treten direkt nach der Impfung ein, sind vorübergehend und harmlos.
Hier www.bundesregierung.de finden Sie das Video der Reihe #Impfwissen der Deutschen Bundesregierung
Quelle: Die Bundesregierung
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller gelingt als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.
Quelle: Bundesregierung (Abrufdatum: 24.11.2021)
Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-Impfstoffe eine gute Wirksamkeit. Es kann jedoch auch trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet.
Quelle: Robert Koch Institut (Abrufdatum: 17.02.2021)
Weitere Informationen:
Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet unter www.zusammengegencorona.de zahlreiche Fragen zu Impfstoff-Typen, zur Verteilung der Corona-Impfung und weiteren Themen.
Das Bayerische Staatsministerium informiert unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung ebenso zum Thema Corona-Schutzimpfung.
Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema COVID-19 und Impfen (www.rki.de).
Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland unter anderem für die Zulassung von Impfstoff-Studien verantwortlich. Das Institut hat unter www.pei.de Informationen zur Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs aufbereitet.
Informationen in Leichter Sprache erhalten Sie unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Robert Koch Institut (RKI)
Unter RKI - Leichte Sprache - Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache können Sie außerdem wichtige Dokumente in Leichter Sprache (z.B. Aufklärungsmerkblatt, Anamnese-Fragebogen) herunterladen.
Der Bund hat einen Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte per Fax und E-Mail sowie ein Gebärdentelefon (Videotelefonie) eingerichtet:
- Fax: 030 / 340 60 66 – 07
- E-Mail: deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de
- Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg
Unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/ finden Sie Videos in Deutscher Gebärdensprache zur Coronavirus-Schutzimpfung.